Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Lithium Cycle Solutions GmbH (nachfolgend „Lithium Cycle") und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Lithium Cycle ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

Lithium Cycle erbringt ausschließlich Leistungen gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB. Die AGB gelten für alle Verträge über Ankauf, Rücknahme, Logistik, Entsorgung, Recycling und verwandte Dienstleistungen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote von Lithium Cycle sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung seitens Lithium Cycle oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung.

§ 3 Ankauf von Waren

Ankaufspreise werden auf Basis des zum Zeitpunkt der Bewertung geltenden Marktpreises sowie des Zustands und der Menge der Ware festgelegt. Lithium Cycle behält sich vor, den Ankaufspreis nach Eingang und Prüfung der Ware anzupassen, sofern die tatsächliche Beschaffenheit von der Beschreibung des Auftraggebers wesentlich abweicht.

Mit Übergabe der Ware an Lithium Cycle gehen Eigentum und Gefahr auf Lithium Cycle über. Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, die Ware zu veräußern, und dass die Ware frei von Rechten Dritter ist.

§ 4 Entsorgungsdienstleistungen

Soweit für den jeweiligen Auftrag vereinbart, werden Leistungen für Elektronikschrott, Batterien und Komponenten unter Beachtung der anwendbaren Vorgaben des ElektroG, der BattVO und der einschlägigen Gefahrgutvorschriften erbracht. Anforderungen an Lagerung und Transport von Lithium-Batterien werden für den einzelnen Auftrag abgestimmt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle relevanten Informationen über Art, Menge, Zustand und ggf. Gefährlichkeit der zu entsorgenden Materialien wahrheitsgemäß anzugeben. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Falschauskunft haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Schäden.

§ 5 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zeitpunkt und Voraussetzungen der Zahlung von Ankaufsbeträgen, einschließlich Eingang, Prüfung und Verwiegung der Ware, werden für den jeweiligen Auftrag vereinbart.

Zahlungsziele für Dienstleistungsrechnungen und die Folgen eines Zahlungsverzugs richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Logistik und Transport

Soweit Lithium Cycle die Abholung organisiert, erfolgt dies zu vereinbarten Terminen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort bereitsteht und zugänglich ist. Mehrkosten durch vergebliche Anfahrt oder Wartezeiten trägt der Auftraggeber.

Soweit der Auftrag die Beförderung gefährlicher Güter, insbesondere Lithium-Batterien, umfasst, werden Transportmittel, beteiligte Personen und Abläufe nach den anwendbaren ADR-Anforderungen und der jeweiligen Vereinbarung eingesetzt. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Klassifizierung und Kennzeichnung der Ware vor der Übergabe verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 7 Datenschutz und Datenvernichtung

Soweit eine Datenvernichtung vereinbart ist, werden Umfang, Anforderungen einschließlich einer möglichen Orientierung an DIN 66399 sowie Nachweise für den einzelnen Auftrag festgelegt. Der Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, erforderliche Sicherungen oder Löschungen seiner Daten vor der Übergabe vorzunehmen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 8 Haftung

Lithium Cycle haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Lithium Cycle haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Streik oder sonstige unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs von Lithium Cycle liegende Umstände verursacht werden.

§ 9 Umwelt- und Nachweispflichten

Lithium Cycle stellt dem Auftraggeber alle gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung zur Verfügung. Dies umfasst Übernahmescheine, Wiegenoten und Recyclingnachweise gemäß den geltenden Vorschriften des KrWG und ElektroG.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei gegenüber Dritten nicht offenzulegen und nur für die Zwecke der Erfüllung des Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Kontakt

Lithium Cycle Solutions GmbH
Boelckestr. 77-95
50171 Kerpen
Telefon: 0221 / 9758-0312
E-Mail: info@lithium-cycle.de

Stand: August 2026